Zur korrekten Abbildung gesetzlicher Anforderungen und der Einreisebestimmungen ist die Erfassung der Rahmendaten in Form einer Reiseanmeldung erforderlich.
Die Erfassung erfolgt mindestens für alle Auslandsreisen vor Reiseantritt, idealerweise sogar vor der Buchung,
Folgende Daten werden benötigt:
Mit diesen Daten können die vor der Reise benötigten Prozesse durchlaufen werden.
Alle Daten werden nur ein einziges Mal erfasst .
Schnittstellen übergeben die Daten an nachgelagerte Systeme oder Dienstleister zur Bearbeitung.
travexis unterstützt bei der Optimierung der Prozesse und bei der Auswahl von Dienstleistern und Systemen.
Das A1-Formular ist der Sozialversicherungs-Nachweis für Geschäftsreisende.
Die Regelung gilt für Angestellte, Beamte und Selbstständige. Das A1 Formular ist mitführungspflichtig.
Für immer mehr Länder ist eine Einreiseregistrierung erforderlich.
Dabei gibt es elektronische Reisegenehmigungen und biometrische Registrierungssysteme.
Vor, während und nach der Reise können Impfnachweise oder Gesundheitschecks erforderlich sein.
Nicht nur die Erlaubnis zur Einreise, sondern auch die Erlaubnis zum Betreten von Terminals oder Verkehrsmitteln kann davon abhängig sein.
Vor allem bei Entsendungen verlangen einige Länder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Manchmal werden verschiedene Arten unterschieden.
Bekanntes Beispiel sind die Schweizer Aufenthaltsbewilligungen in verschiedenen Klassen, an die unterschiedliche Rechte während des Aufenthalts gekoppelt sind.
Manchmal unterliegen bestimmte Tätigkeiten einer Lizensierung oder Anmeldung.
Auch die Einfuhr von Handelswaren, Werkzeugen oder Ersatzteilen kann gesonderten Bestimmungen unterliegen.
In vielen Ländern gelten lokale Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten oder Dokumentationspflichten für alle Arbeitnehmer, also auch für Reisende aus anderen Ländern.
Die Sicherheitslage innerhalb eines Landes oder zwischen Ländern kann sich jederzeit ändern, auch ohne Vorab-Information.
Wie stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit schnell und effizient reagieren können und Ihre Reisenden nicht in Gefahr geraten?
Bei Visa wird oft zwischen Urlaub, Geschäftsreise und Entsendungen unterschieden.
Dienstreisen sind in vielen Ländern visumsfrei möglich. Ein Arbeitsaufenthalt ist aber nahezu immer visumspflichtig.
Einige Länder unterscheiden bis zu sechs verschiedene Arten von Visa.
Über die genauen Voraussetzungen kann nur die zuständige Auslandsvertretung oder ein spezialisierter Dienstleister Auskunft erteilen.
Dienstreisen können eine Steuerpflicht für den Reisenden im Zielland begründen, auch ab dem ersten Reisetag. Nicht abgeführte Steuern werden meist als Straftat betrachtet, mit persönlicher Haftung des Mitarbeiters.
Dienstreisen können eine Betriebsstätte im Ausland oder weitere Pflichten für das Unternehmen begründen.
In der Schweiz gibt es für Geschäftsreisende eine wichtige Besonderheit:
Während die Einreise für EU-Bürger unkompliziert ist, unterliegt die geschäftliche Tätigkeit strengen Meldepflichten.