Die Registrierung erfolgt im Regelfall elektronisch in Portalen der Länder.
Aus der Registrierung können sich weitere Mitführpflichten für Arbeitsverträge oder Lohnnachweise ergeben. Auch steuerliche Situationen oder Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung können dadurch vom Zielland überwacht werden. Neben Wohnsitz und Anstellungsverhältnis spielt dabei auch die Nationalität des Reisenden eine Rolle.
Im Falle einer fehlenden Registrierung können teils erhebliche Strafzahlungen erhoben werden.
Die Anforderungen je Land sind sehr unterschiedlich. Für einen Reisenden, der nur sporadisch in den Ländern unterwegs ist, ist das kaum selbständig durchzuführen und sehr zeitaufwendig. Der Reisende sollte daher schon bei der Anfrage von Experten unterstützt werden. Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, ist eine tagesaktuelle Prüfung der IATA-Daten oder der Hinweise des Auswärtigen Amtes unerlässlich.
Aufgrund Komplexität und Menge ist dieses Thema bei spezialisierten Dienstleistern gut aufgehoben. Wir helfen bei der Auswahl.
Diese Systeme (Electronic Travel Authorisation) sind kein Visum, aber eine zwingende digitale Anmeldung vor Abflug.
Ab dem 10. April 2026 ist das Entry/Exit System (EES) in der EU und im Schengen-Raum voll operabel.
Alle Nicht-EU-Bürger (z. B. Reisende aus den USA, UK, Schweiz) müssen bei der ersten Einreise mit biometrischen Daten (Gesichtsscan und Fingerabdrücke) registriert werden. Dies ersetzt den manuellen Passstempel. EU-Bürger sind hiervon bei Reisen innerhalb der EU nicht betroffen.