Nicht nur aus Entsendungen, auch aus Dienstreisen kann sich eine Einkommens- oder Quellensteuerpflicht für den Reisenden im Zielland ergeben. Teilweise bereits ab dem ersten Reisetag. Nicht abgeführte Steuern werden in den meisten Fällen als Straftat betrachtet, teilweise mit persönlicher Haftung des Mitarbeiters.
Haben Sie schon sichergestellt, dass Ihre Reisen entsprechend überwacht werden?
Aus Dienstreisen können sich verschiedene Pflichten des Unternehmens im Zielland ergeben, auch wenn dort noch keine Betriebsstätte besteht. Bestimmte Reisen können eine Betriebsstätte begründen, oder häufiger Aufenthalt von Mitarbeitern führt zu einer Registrierungspflicht des Unternehmens im Zielland. Nicht abgeführte Steuern werden in den meisten Fällen als Straftat betrachtet. Auch die Höhe von Umsätzen je Land kann eine Steuerpflicht begründen.
Haben Sie Ihre Aktivitäten unter Kontrolle?
Beispiele: